Black & Decker GT515 User Manual Page 63

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HINWEISE
Alle Gegenstände sind gebraucht und ihrem jeweiligen Alter entsprechenden Abnutzungen unterlegen. Werterhöhende
Restaurierungen, speziell bei Antiquitäten, finden in der Beschreibung keinen Niederschlag. In der Beschreibung werden
solche Beschädigungen oder Mängel nicht angegeben, die offenkundig (durch bloße Besichtigung festgestellt werden
können) oder für die Wertbestimmung unwesentlich sind. Bei solchen Mängeln ist jede Reklamation des Käufers gesetzlich
ausgeschlossen.
Es besteht kein Fern- und Auswärtsgeschäfte-Rücktrittsrecht. Im Falle eines Versandes fallen Transport- und Versicherungs-
kosten, je nach Entfernung, Größe und Beschaffenheit, in derzeit nicht berechenbarer Höhe an.
Jeder Einbringer ist grundsätzlich berechtigt, die zur Versteigerung übergebenen Gegenstände bis zum Beginn der Auktion
zurückzuziehen. Für die tatsächliche Ausbietung kann daher keine Haftung oder Gewähr übernommen werden. Gegenstände,
diemit„AS...“gekennzeichnetsind,werdeninÜbereinstimmungmitdenartenschutzgesetzlichenRegelungenausgeboten.
Die Mitarbeiter des Dorotheums werden die Käufer bei der Beschaffung der notwendigen Exportgenehmigungen und
Bescheinigungen beraten und unterstützen. Der Export aus Österreich und der Import in Nichtmitgliedsländer der EU von
Gegenständen, die im Versteigerungstext mit ASA (oder Artenschutz A) gekennzeichnet sind, zu kommerziellen Zwecken
wird von der Artenschutzbehörde nicht genehmigt. Irrtums- und Druckfehlerberichtigungen bleiben vorbehalten. Ebenso
behält sich das Dorotheum das Recht vor, Berichtigungen der Beschreibung bis zur Versteigerung vorzunehmen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSSFÜR
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN UND KATALOGTEXTE
Versteigerungsbedingungen, Informationen und Katalogtexte in englischer, französischer, italienischer oder einer sonstigen
SprachestellenlediglichunverbindlicheHilfsübersetzungendar.DieGesellschaftkannfürdieRichtigkeitderÜbersetzung
keine Haftung übernehmen. Für die Auslegung von etwaigen Auffassungsunterschieden zwischen den Interessenten,
Käufern und der Gesellschaft sind ausschließlich die in der deutschen Sprache verfassten Versteigerungsbedingungen,
Informationen und Katalogtexte maßgeblich und bindend. Ebenso sind alle Währungsangaben in fremden Währungen
sowohl im Katalog als auch auf der Währungsumrechnungsanzeige nur als unverbindliche Richt-(Leit-)linien zu verstehen.
Für die Durchführung der Versteigerung wird ausschließlich die in Österreich alleine gültige Währung (EURO)
herangezogen.
INFORMATION
Aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Union zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie
91/308/EWG idF 2001/97EG des Rates und des Parlamentes der Europäischen Union) besteht eine gesetzliche
Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 15.000,–. Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, dass
wir Sie in einem solchen Fall um die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen müssen.
Bei Kaufaufträgen mit Barzahlungswunsch senden Sie bitte vorab bis längstens 48 Stunden vor Auktionsbeginn neben
dem Kaufauftragsformular auch eine Kopie eines solchen Ausweises zu, speziell jedenfalls auch dann, wenn Sie - z.B. bei
beabsichtigter Nachnahmezahlung bei Objekten mit Ruf- oder unteren Schätzpreisen ab EUR 15.000,–, - die Zahlung oder
Abholung nicht persönlich vornehmen werden.
Hinweis: Die gesetzliche Legitimationsverpflichtung entfällt auch bei Barzahlung, wenn zuvor eine (erste) Teilzahlung in
FormeinerÜberweisungvoneinemaufIhrenNamenlautendenBankkontoeinesvonderEUanerkanntenBankinstitutes
im Bereich der EU erfolgt, auch dann, wenn die Auftragserteilung notariell beglaubigt oder mit einer sicheren e-mail-
Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfolgt.
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